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14.09.2010, 20:00 - 14.09.2010, 22:00
Ort: Gaststätte Haus Budde
(Imbuschstr. 58)
Beginn: 20.00 UhrThemen: Adventsfeier, Verschiedenes
Grundschule von A – Z
Liebe Eltern der Barbaraschule, liebe Leser/Innen!
Auf den Seiten Grundschule von A – Z finden Sie wichtige Informationen rund um die Grundschule
BARBARASCHULE
Die Anmeldung zum Besuch der Grundschule erfolgt bis zum 01. November des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Damit bleibt bis zum Schulanfang genügend Zeit, um eventuell notwendige vorschulische Fördermaßnahmen gezielt einzuleiten. Alle Eltern schulpflichtiger Kinder werden durch den Schulträger schriftlich informiert.
Ausbildungsordnung für die Grundschule ( AO-GS )
Das Ministerium regelt die Bildungsgänge der einzelnen Schulstufen und Schulformen in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (§52 SchulG). Die Bestimmungen für die Grundschule finden sich in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule AO-GS).
Anfangsunterricht
Alle Kinder wollen lernen und sind neugierig auf Neues. Die Kinder erzählen im morgendlichen Gesprächskreis von Dingen, die sie bewegen., Sie hören einander zu und treffen Vereinbarungen, die in einem Tagesplan festgehalten werden. Auf diese Weise erarbeiten die Kinder Regeln für das Zusammenleben. Aufgaben, die nur mit anderen zusammen gelöst werden können, fördern ihre Teamfähigkeit. Wenn Kinder im Klassenraum zur selben Zeit an verschiedenen Aufgaben arbeiten, lernen sie Rücksicht zu nehmen, anderen zu helfen und sich selbst helfen zu lassen.
Anforderungen
Was Kinder in den einzelnen Fächern lernen, ist in den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule festgelegt. Sie gelten für ganz Nordrhein-Westfalen.
Ansprechpartner
Zu einer Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern gehört, bei Problemen oder Meinungsverschiedenheiten miteinander zu sprechen und zu versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden. So erfahren auch die Kinder, dass Eltern und Schule Hand in Hand arbeiten. Gelegenheit für solche Gespräche bietet der Elternsprechtag, der zweimal in einem Schuljahr stattfindet. Auch die Sprechstunden der Lehrerin oder des Lehrers oder die vereinbarten Gesprächstermine zwischendurch gehören dazu. Oft ergibt sich auch beim Abholen der Kinder, beim Schulausflug oder bei einer anderen Gelegenheit die Möglichkeit zum Gespräch. Grundsätzlich gilt: Erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner ist immer die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
Berichtszeugnisse
Berichtszeugnisse sind Zeugnisse, die die Leistungsentwicklung und den Leistungsstand nicht mit Noten ausdrücken, sondern in einer beschreibenden Form. Berichtszeugnisse bieten Raum für eine detaillierte Rückmeldung über Stärken und Schwächen des einzelnen Kindes. In der Schuleingangsphase erhalten die Schüler und Schülerinnen jeweils am Ende des Schuljahres Berichtszeugnisse.
Englischunterricht
Seit dem Schuljahr 2003/2004 ist Englisch verbindliches Unterrichtsfach ab Klasse 3. Im Vordergrund des Englischunterrichts stehen das Sprechen und das Verstehen der gesprochenen Sprache. Die Schülerinnen und die Schüler erwerben elementare sprachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten in der englischen Sprache, die es ihnen erlauben, in häufig vorkommenden Situationen einfaches Englisch zu verstehen und sich in vertrauten Gesprächssituationen zu verständigen. Auf diese Weise erwerben die Kinder einen grundlegenden Wortschatz in bestimmten Bereichen und erproben einfache Sprachstrukturen. Dabei lernen sie auch, welche Techniken und Methoden des Sprachlernens für sie besonders erfolgreich sind. Zugleich erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse über die Lebenswelt von Kindern in englischsprachigen Ländern. Seit dem 01.02.2009 wird der Beginn des Englischunterrichts auf die 1. Klasse (zweites Halbjahr) vorgezogen.
Elternsprechtag
Mindestens einmal im Halbjahr lädt die Schule zu einem Elternsprechtag ein. Hier ist Gelegenheit offen und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern zu sprechen. Ihr erster Ansprechpartner ist sicher die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
Elternmitwirkung
Alle Eltern, deren Kinder dieselbe Klasse besuchen, treffen sich in der Regel in jedem Halbjahr zur Klassenpflegschaftssitzung, um alle Angelegenheiten der Klasse zu beraten. Bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr wählen sie auch ihre Vorsitzenden, die die Belange der Klasse innerhalb der Schule vertreten und mit beratender Stimme an den Klassenkonferenzen teilnehmen. In der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule, sind Eltern und Lehrer in gleicher Anzahl vertreten.
Empfehlung für die weiterführende Schule
Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Laufbahn des Kindes geeignet erscheint.
Förderung (individuelle)
Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler- und zwar von Anfang an- ist zentrale Leitidee des neuen Schulgesetzes. Bereits zwei Jahre vor der Einschulung soll Defiziten in der Sprachentwicklung durch entsprechende Förderung entgegengetreten werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder zu Beginn des Schulbesuchs die gleichen Bildungschancen haben.
Förderkonzept
Alle Kinder, die schulpflichtig sind, werden eingeschult und in der Grundschule individuell gefördert. Dazu entwickeln alle Grundschulen ein schulinternes Förderkonzept. Das Förderkonzept für die Schuleingangsphase kann sich von dem für die Klassen 3 und 4 unterscheiden. Das schuleigene Förderkonzept soll Aussagen enthalten: - zur Lernstandsdiagnostik - zur Förderplanung - zu den Anforderungen an die Unterrichtsorganisation.
Förderunterricht
Der in der Stundentafel enthaltene Förderunterricht soll allen Kindern zugute kommen. Bei der Planung achten die Grundschulen darauf, dass auch Förderangebote für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gemacht werden.
Fächerübergreifendes Lernen
Die Grundschule soll den Kindern Lernangebote machen, in denen kognitives Lernen mit praktischem- musischem, gestalterischem- sportlichem- religiösem und sozialem Lernen verknüpft ist. Aus vielen Bereichen, die in den Lehrplänen schwerpunktmäßig einem Fach zugeordnet werden, können fächerübergreifende Themen oder Projekte entwickelt werden.
Hausaufgaben
Hausaufgaben sind Aufgaben für Kinder. Sie lernen dabei selbstständig zu arbeiten, zu üben oder sich auf den Unterricht vorzubereiten. Viele Eltern wollen ihren Kindern bei den Hausaufgaben helfen. Das ist verständlich, erschwert es dem Kind möglicherweise aber, selbstständig zu werden. Hinzu kommt, dass die Lehrkraft den Eindruck gewinnt, die Kinder könnten etwas allein, was sie in Wirklichkeit nur mit Hilfe der Eltern geschafft haben. Das kann sich zum Nachteil der Kinder auswirken. Die Zeit für die Hausaufgaben in den Klassen 1 und 2 sollten 30 Minuten, in den Klassen 3 und 4 eine Stunde nicht übersteigen, es sei denn, die Kinder sind von einer besonders anregenden Aufgabe so gefangen, dass sie aus eigenem Antrieb noch weiter daran arbeiten wollen. Nicht immer ergibt sich aus dem Unterricht eine sinnvolle Hausaufgabe. Dann haben die Kinder keine Aufgaben zu erledigen.
Kunstunterricht
Der Unterricht in Musik und Kunst erweitert die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit der Kinder. Sie erfahren und erproben ihre musikalischen und gestalterischen Fähigkeiten und verbessern ihre Geschicklichkeit. Sie lernen die „Sprache“ der Kunst und der Musik kennen und erleben, mit welchen Mitteln sie welche Wirkung erzielen können. Ergebnisse dieser Lernbereiche fließen immer wieder in das Schulleben der jeweiligen Grundschule mit ein.
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer
Die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer sind in der Grundschule wichtige Bezugspersonen für die Schülerinnen und Schüler. Sie unterrichten einen Großteil des Unterrichts in der Klasse und sind daher jeden Tag in der Klasse anwesend. Für die Eltern sind die/der Klassenlehrer/in immer der erste Anlaufspunkt, wenn es um Fragen, Informationen oder Probleme geht.
Klassenarbeiten
In der Grundschule werden die Kinder auf die Beurteilung ihrer Leistungen allmählich vorbereitet. Dies beginnt in Klasse 1 und 2 mit kurzen schriftlichen Übungen, die in Klasse 2 zum Ende des Schuljahres auch benotet werden können. In Klasse 3 und 4 werden in den Fächern Deutsch und Mathematik schriftliche Klassenarbeiten geschrieben, die benotet werden.
Klassenfahrten
Klassenfahrten oder mehrtägige Wanderfahrten dienen dazu, dass die Kinder sich auch außerhalb des Unterrichts als Gruppe mit gemeinsamen Zielen und Interessen erleben. Im Mittelpunkt von Klassenfahrten steht daher das soziale Lernen. Daneben kann aber auch fachliches Lernen in Projekten Teil einer Klassenfahrt sein. Klassenfahrten sind Unterricht am anderen Ort. Für die teilnehmenden Schüler fällt somit kein Unterricht aus.
Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Sie beraten über die Belange auf Klassenebene. Sie wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und ihre Stellvertretung, die die Interessen der Klasse im Rahmen der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft vertreten.
Lesen
Der Unterricht in der Grundschule entwickelt und fördert beim Lesen die Vorstellungskraft. Die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass Lesen Spaß macht.
Leistungsfeststellung / Leistungsbewertung
Schülerinnen und Schüler an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen, ist eine wesentliche Aufgabe der Grundschule. Dabei ist sie einem pädagogischen Leistungsverhältnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet. Für den Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie vor allem auch zu ermöglichen und zu fördern. Deshalb geht der Unterricht stets von den individuellen Vorraussetzungen der Kinder und leitet sie dazu an, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiter zu entwickeln. Grundlage der Leistungsbewertung sind die Festlegungen in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule. Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die individuelle Lernentwicklung der einzelnen Kinder.
Medien und Computer
Die Informations- und Kommunikationstechnologien sind ebenso wie die traditionellen Medien Hilfsmittel des Lernens und Gegenstand des Unterrichts. Der Unterricht in der Grundschule vermittelt den Kindern demnach eine Orientierung über wichtige Informationsmöglichkeiten und leitet sie an, die Informations- und Kommunikationsmediensinnvoll zu nutzen. Medien können in einem differenzierten Unterricht mit offenen Lernformen eine sinnvolle Funktion übernehmen. Bereits in der Grundschule erwerben die Kinder erste Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im altersgemäßen Umgang mit diesen Neuen Medien, sie nutzen die Vorteile und erlernen den kritischen und bewussten Einsatz. Dabei werden der Computer und seine Anwendungen fächerübergreifend in den Unterricht der Grundschule eingebunden.
Musikunterricht
Die Kinder singen und musizieren, malen, zeichnen, bauen und schmücken Räume in der Schule- nicht nur ein- und zweimal in der Woche. Denn Elemente des Kunst- und Musikunterrichts sind Teil aller Unterrichtsfächer und werden fächerübergreifend und fachbezogen vermittelt. Beim Schulanfang spielen musische und gestalterische Elemente eine wichtige Rolle. Gemeinsames Singen und Musizieren sind besondere gemeinschaftliche Erlebnisse für die Kinder. An unserer Schule führt Herr Kindscher (Kirchenmusiker) Chorarbeit in allen Klassen durch. Diese Ergebnisse werden stets auf unseren Festen gerne präsentiert.
Offene Ganztagsschule
An der Barbaraschule besuchen 98 Kinder den Ganztag im Schuljahr 2009 / 2010.
Offene Unterrichtsformen
Der Unterricht in der Grundschule ist vor allem durch offene Unterrichtsformen geprägt. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, sich den Lernweg zu gestalten. Dazu gehören u.a. die Freiarbeit und die Wochenplanarbeit, in der die Kinder nach Beratung durch die Lehrerin oder den Lehrer oder auch nach eigener Einschätzung Inhalte und Materialien auswählen können. Auch die themenbezogenen “Werkstätten“ beschäftigen sich die Kinder nach eigener Wahl mit den unterschiedlichen Aspekten eines Themas.
Primarstufe
Das Schulwesen in Nordrhein-Westafeln ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Die Primarstufe besteht aus der Grundschule.
Projektunterricht
In der Schulpädagogik kennt man die Begriffe „Projekt“. Projekte sind themenbezogenen Unterrichtsvorhaben, die für eine festgelegte Zeit (z.B. im Rahmen einer Projektwoche) an die Stelle des nach dem Stundenplan vorgesehenen Unterrichts treten. In der Regel enden Projekte mit einer Präsentation der Arbeitsergebnisse durch die Schülerinnen und Schüler. Man kann Projektunterricht bezeichnen als ganzheitliche, integrative Lernform, der ein Höchstmaß an Offenheit zukommt und die den bestmöglichen Raum für die Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler bei Themenfindung und Lernzielfestlegung, für Binnendifferenzierung und kooperatives Verhalten bereitstellt.
Prognoseunterricht
Wollen Eltern ihr Kind an einer Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung der Grundschule nicht und auch nicht mit Einschränkung geeignet ist, entscheidet ein dreitägiger Prognoseunterricht, ob es zum Besuch der gewählten Schulform zugelassen wird. Vorher bietet die gewünschte weiterführende Schule den Eltern eine Beratung an. Das Schulamt informiert die Eltern mit der Einladung des Kindes zum Prognoseunterricht über dessen Ablauf.
Richtlinien und Lehrpläne
Die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule sind die verbindlichen Grundlagen für den Unterricht. Es gibt neben den allgemeinen Richtlinien Fachlehrpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst, Musik, Sport, kath. Religionslehre.
Regeln und Rituale
Die ersten Unterrichtswochen des Schulanfangs werden genutzt, um Regeln und Rituale einzuführen., die zu einer schnellen Integration der einzelnen Kinder in die Klassengemeinschaft führen und eine Identifizierung mit „ihrer Klasse“ und „ihrem Klassenraum“ gewährleisten.
Religionsunterricht
Im Religionsunterricht werden die Kinder mit dem christlichen Glauben in seiner konfessionellen Ausprägung vertraut gemacht. Die Kinder hören und sehen, dass der Glaube an Jesus Christus mit ihrem eigenen Leben zu tun hat. An Beispielen aus der Geschichte und dem Leben der Kirche werden den Kindern Grundzüge eines Lebens aua dem christlichen Glauben nahe der Welt als Schöpfung Gottes begreifen. Die Schulgottesdienste und die Feste des Kirchenjahres bieten den Kindern vielfältige Möglichkeiten, in Gemeinschaft mit anderen vor Gott zu feiern. Die Kinder erfahren im Religionsunterricht, dass Christinnen und Christen sich bemühen, Ungerechtigkeiten und Armut zu überwinden und mit allen Menschen in Frieden zu leben.
Schuleingangsphase
Mit der Einschulung in die Grundschule besuchen alle schulpflichtigen Kinder die Schuleingangsphase. In der Schuleingangsphase lernen sie gemeinsam bis zur Versetzung in die Klasse 3. Je nach individuellem Leistungs- und Entwicklungsstand der Kinder kann die Schuleingangsphase in einem Jahr, in zwei oder drei Jahren durchlaufen werden. Ziel der Schuleingangsphase ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sei dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend individuell zu fördern. Leitgedanke ist, dass nicht das Kind schulfähig sein muss, sondern die Schule kindsfähig. Schulfähigkeit wird daher als Entwicklungsaufgabe der Grundschule verstanden. Indem die Eltern gezielt über mögliche vorschulische Förderangebote informiert werden, sollen frühezeitig Lernchancen für alle Kinde eröffnet werden.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern sowie die Schulleiterin oder der Schulleiter an. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten.
Schulordnung
Wenn viele Kinder und Erwachsene täglich miteinander umgehen, sind gewisse Regeln sinnvoll, die dafür sorgen, dass das Schulleben ruhig und für alle zufrieden stellend abläuft. Daher haben viele Schulen eine Schulordnung, die zwischen allen Beteiligten, also den Lehrkräften, den Kindern und den Eltern abgestimmt worden ist.
Schulpflegschaft
Hier sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Sie wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene.
Schulpflicht
Kinder sollen zukünftig früher eingeschult werden, damit dazu beigetragen wird, Lernbereitschaft und kindliche Neugier rechtzeitig für schulisches Lernen zu nutzen- Gerade und zum Vorteil der Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern. Diese frühere Einschulung wird sehr behutsam umgesetzt. Der Stichtag für das Einschulungsalter wird in Monatsschritten innerhalb von sieben Jahren vom 30. Juni auf den 31. Dezember vorverlegt. Diese Vorverlegung beginnt mit dem Schuljahr 2007 / 2008.
In den folgenden Jahren gelten folgende Stichtage:
Zum Schuljahr 2007 / 2008 und zum Schuljahr 2008 / 2009 der 31. Juli.
Zum Schuljahr 2009 / 2010 und zum Schuljahr 2010 / 2011 der 31. August.
Zum Schuljahr 2011 / 2012 der 30. September.
Zum Schuljahr 2012 / 2013 der 31. Oktober.
Zum Schuljahr 2013 / 2014 der 30. November.
Zum Schuljahr 2014 / 2015 der 31. Dezember.
Schulprogramm
Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellung und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es konkretisiert die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort. Es bestimmt Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit und legt Formen und Verfahren der Überprüfung der schulischen Arbeit hinsichtlich ihrer Ergebnisse fest.
Sachunterricht
Im Sachunterricht werden die Kinder unterstützt, sich in ihrer Lebenswelt besser zurecht zu finden, sie zu verstehen und zu gestalten. Der Unterricht bezieht die Erfahrung und Interessen der Kinder ein . Die Lehrerin oder der Lehrer weckt auch das Interesse der Kinder für Themen, Fragen, Probleme und Aufgaben, mit denen sie bisher noch nicht in Berührung gekommen sind. Der Sachunterricht vermittelt den Kindern nicht nur Sachwissen. Er macht sie zugleich mit Arbeitsweisen vertraut, mit denen sie Fragen beantworten können, die sich ihnen stellen. Typische Arbeitsweisen des Sachunterrichtes sind: Beobachtungen, Experimentieren, Nachschlagen, Dokumentieren. Naturwissenschaftliche Phänomene und Sachverhalte werden entdeckt und kindgerecht erläutert. So werden die Kinder in altersgemäßer Form auch auf den Fachunterricht der weiterführenden Schule vorbereitet. Themen, die im Sachunterricht bearbeitet werden, sind zum Beispiel: Lösungen für einfache naturwissenschaftlich-technische Probleme, umweltbewusstes Handeln, gesunde Ernährung, alte und fremde Kulturen, aber auc Hunger und Armut in der Welt.
Sexualerziehung
Aus Jungen und Mädchen werden einmal Männer und Frauen. Lehrerinnen und Lehrer beziehen deshalb Themen zur Sexualerziehung in den Unterricht ein. Sie beantworten Fragen und geben Hilfen, wie Jungen und Mädchen unverkrampft miteinander umgehen können. Welche Themen im Unterricht behandelt werden und wie dies geschieht, hängt vom Alter der Kinder ab. Die Lehrkräfte informieren darüber rechtzeitig in der Klassenpflegschaft und stimmen die für den Unterricht vorgesehenen Materialien und Medien mit den Eltern ab.
Sportunterricht
Kinder wollen laufen, springen, klettern, spielen und stets aufs Neue ihre Geschicklichkeit und ihre Kräfte erproben. Der Sportunterricht knüpft an diesen ausgeprägten Bewegungsdrang und die Spielfreude der Kinder an. Schwerpunkte des Sportunterrichts sind die Entwicklung des Bewegungsvermögens und die Hinführung zum gemeinsamen Spiel. Dabei soll der Sportunterricht allen Kindern Freude machen. Alle Kinder bewegen sich gern im Wasser. Schwimmen zu können stärkt das Selbstwertgefühl, hat gesundheitsfördernde und unter Umständen sogar lebensrettende Bedeutung. Der Schulsport unterstützt die Kinder beim Entdecken der Bewegungsvielfalt im Wasser sowie beim Erlernen des Schwimmens, Tauchen und Springens.
Schrift
Die Kinder der Barbaraschule lernen heute das Lesen und Schreiben in Druckschrift. Es ist die Schrift, die die Kinder in der Umwelt überall antreffen und die ihnen das Lesen- und Schreibenlernen erleichtert. Sie ist auch die Schriftform, die am besten hilft, die Wörter zu gliedern. Später lernen sie neben der Druckschrift auch eine verbundene Schrift. Sie wird dann zu einer lesbaren und flüssigen persönlichen Handschrift weiterentwickelt.
Stundenplan
Der Stundenplan gibt Auskunft über Beginn und Ende des Unterrichts. Da Kinder nicht in starren Zeiteinheiten lernen, wird der Unterricht nicht immer im 45 Minuten-Takt gestaltet. Sie schreiben vielleicht 20 Minuten und rechnen 30 Minuten, spielen danach oder singen ein Lied. Schreiben und Rechnen sollen täglich geübt werden. Deshalb stehen die Fächer Mathematik und Deutsch normalerweise jeden Tag auf dem Stundenplan.
Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung
Das Gespräch mit den Eltern und mit dem Kind während der Anmeldung ist eine erste Gelegenheit, Eindrücke von der sprachlichen Kompetenz des Kindes zu gewinnen. Hierbei bittet die Schule die Eltern um Angaben über die bisherige Sprachbiografie des Kindes. Ergeben sich aus einem anschließenden Gespräch mit dem Kind Anhaltspunkte dafür, dass es auf Grund fehlender deutscher Sprachkenntnisse in der Grundschule nicht erfolgreich mitarbeiten kann, führt die Schule mit dem Kind ein erprobtes Verfahren durch, um seinen Sprachstand genau zu ermitteln. Kinder, bei denen festgestellt wurde, dass ihre Deutschkenntnisse für die Mitarbeit im Unterricht nicht ausreichen, können von der Schule zur Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs verpflichtet werden. Ausgenommen sind Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen und dort gezielt in der deutschen Sprache gefördert werden.
Schulaufsicht
Die Schulaufsicht über die Grundschulen liegt bei den Staatlichen Schulämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten. Die für uns zuständige Schulaufsichtsbeamtin unserer Schule ist Frau Schulrätin Marita Wrocklage.
Schultasche
Kinder tragen gern alles mit sich. Nicht selten kommen sie mit einem Schultornister zum Unterricht, der so schwer ist, dass Haltungsschäden die Folge sein können. Das Gewicht des Schultornisters sollte deshalb 10 bis 12 Prozent des Körpergewichts nicht überschreiten. Darum sollte zum Beispiel ein Kind, das 25 kg wiegt, nicht mehr als 2,5 bis 3 kg tragen. Mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer wird abgesprochen, welche Unterrichtsmaterialien in der Schule bleiben können und welche Materialien nur an bestimmten Tagen mitgebracht werden müssen.
Unterrichtsausfall
Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung hat für die Landesregierung höchste Priorität. An der Barbaraschule gibt es, wie an allen Schulen des Landes NRW ein Vertretungskonzept.
Versetzung
In der Grundschule gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung vom ersten Schuljahresbesuch in das zweite Schulbesuchsjahr über. Der Übergang in die Klassen 3 und 4 beruht dagegen auf einer Versetzung.
Verkehrs- und Mobilitätserziehung
Mit dem Beginn der Schulzeit vergrößert sich die Mobilität der Kinder. Sie verlassen den nahen Umkreis der elterlichen Wohnung und sind nicht nur als Mitfahrende in Autos und Bussen und Bahnen unterwegs. Sie nehmen auch aktiv am Verkehr teil: zu Fuß, mit dem Roller, dem Fahrrad, auf Inlinern oder dem Skateboard. Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung fördert deshalb Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen der jungen Verkehrsteilnehmer. Außerdem wird ein situationsbezogenes und vorausschauendes Verhalten trainiert. Übungsmöglichkeiten ergeben sich zum Beispiel durch das Schulweg- und Radfahrtraining. Die Schule arbeitet dabei eng mit den Eltern und der Polizei zusammen. Bereits in der Grundschule beginnen die Kinder, sich mit Fragen der Umweltbelastung durch den Verkehr auseinander zu setzen.
Vergleichsarbeiten (VERA)
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im zweiten Halbjahr der Klasse 3 an zentralen Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) teil. Diese Vergleichsarbeiten- kurz VERA genannt- werden in der Grundschule in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Lernstandserhebungen überprüfen Standards und ermitteln, welche Lernergebnisse Schülerinnen und Schüler erreichen. Sie sind vorrangig zur Einschätzung von Lerngruppen entwickelt, ermöglichen aber auch eine Information über den ereichten Lernstand einzelner Kinder. Sie zeigen, welche Stärken und Schwächen die Schülerinnen und Schüler in bestimmten Bereichen eines Faches haben und geben den Lehrkräften wertvolle Hinweise für den Lern- und Förderbedarf der Kinder.
Versicherung
Alle Schulkinder sind gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf die Pause, auf den Schulweg und auf alle Veranstaltungen der Schule wie Ausflüge oder Sportfeste. Wenn ein Kind einen Unfall in der Schule hat, erfährt die Lehrerin oder der Lehrer meist sofort davon. In anderen Fällen, zum Beispiel bei einem Unfall auf dem Schulweg, muss die Schule so schnell wie möglich benachrichtigt werden.
Zeugnisse
Am Ende des ersten und zweiten Schuljahres erhalten die Kinder ein Berichtszeugnis. In Klasse 3 und 4 erhalten sie zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Das Halbjahreszeugnis in der Klasse 4 beinhaltet zusätzlich eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Laufbahn des Kindes am besten geeignet erscheint.
Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule
Kinder lernen von Beginn ihres Lebens an. Eine frühzeitige und nachhaltige Begleitung, die die natürliche Lernbegeisterung der Kinder aufgreift und unterstützt, ist maßgelblich für ihren späteren Bildungsweg und schließlich für ihren beruflichen Erfolg. Deshalb wird die individuelle Förderung, die die Kinder in der Kindertageseinrichtung erfahren, in der Grundschule weitergeführt.
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